Aus gegebenem Anlass weisen wir darauf hin, dass regelmässig Lärmmessungen auch beim Trainingsbetrieb durchgeführt werden.
Dabei müssen die behördlich vorgegebenen Grenzwerte unbedingt eingehalten werden.
Motorräder die die Grenzwerte nicht einhalten werden vom Trainingsbetrieb ausgeschlossen.